Wer schützt wen?
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Justiz

Wer schützt wen?

Ausbrecher zu anonymisieren, ist konsequent, aber trotzdem falsch.

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04.01.2018
Es war ein Ausbruch wie im Film. Über ­einen Lüftungsschacht türmten letzte Woche vier Häftlinge aus der Berliner JVA Plötzensee in die Freiheit. Doch nicht die dreiste Flucht sorgte in diesem Fall für Missstimmung, sondern die Fahndung: Auf den polizeilichen Steckbriefen fehlte das Wesent­liche, nämlich Bild und Namen der Gesuchten. Wegen des Persönlichkeitsschutzes. Rein rechtlich ist daran nichts auszusetzen. Ein Gefängnisausbruch an sich ist nun mal kein Delikt. Schliesslich ist es nicht die Auf­gabe von Häftlingen, auf sich selber aufzupassen. Konsequenterweise behandelt die Polizei Ausbrecher gleich wie alle andern, die zur Fahndung ausgeschrieben sind. Das Problem liegt b ...
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