Schweizer Pass für Asylanten
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Schweizer Pass für Asylanten

Abgewiesene Asylsuchende, die nicht ausgeschafft werden können, bekommen von der Schweiz einen Pass. Neuerdings können sie damit sogar ungehindert in ihre Heimat reisen, wo sie angeblich ­verfolgt werden. Die Sozial- und Migrationsbehörden drücken beide Augen zu.

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25.08.2011
Völlig unbeachtet von der Öffentlichkeit, setzte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP) am 1. März 2010 die Verordnung 143.5 in Kraft. Vordergründig geht es um Reiseaus­weise für Flüchtlinge, die dem biometrischen Schweizer Pass angeglichen wurden. Die wichtigste Neuerung war indes, für den Laien schwer erkennbar, beiläufig in den Gesetzestext verpackt: Stillschweigend gewährt die Schweiz seither vorläufig aufgenommenen Asylanten volle Reisefreiheit. Was bedeutet das? Wer kein Asyl bekommt, jedoch aus humanitären oder technischen Gründen (zum Beispiel wegen fehlender Dokumente) nicht ausgeschafft werden kann, erhält einen so­ge­nan­nten F-Ausweis. Theoretisch dürf ...
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