Neues Delikt: Fairness zu Kunden
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Neues Delikt

Neues Delikt: Fairness zu Kunden

Ein Zürcher Reiseunternehmen bot Kreuzfahrten in Dollarpreisen an. Davon profitierten die Kunden. Die Gewerbepolizei will die transparente Geschäftspolitik bestrafen. Sie stützt sich auf einen 33-jährigen Paragrafen. Zum Nachteil der Konsumenten.

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16.06.2011
Vor drei Wochen enthüllte die Weltwoche eine kuriose Geschichte. Ein offenbar nicht übermässig beschäftigter Baselländer Beamter deckte nicht weniger als 27 Schweizer Auto­importeure mit Verwarnungen und Androhungen von Bussen bis zu 20 000 Franken ein, weil sie angeblich gegen die sogenannte Preisbekanntgabeverordnung (PBV) aus dem Jahr 1978 verstossen hätten («Irrfahrt eines Beamten», Nr. 21/11). Der Leiter der Vollzugsstelle Preisbekanntgabeverordnung im Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion monierte, die 27 Firmen hätten in Inseraten in der Autobeilage der Schweizer Illustrierten die Preise nicht korrekt angegeben. Il ...
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