Menschenrecht auf Sozialbetrug
Anzeige
Weltwoche logo

Justiz

Menschenrecht auf Sozialbetrug

Das Urteil aus Strassburg, das die Verfolgung von Sozialbetrügern einschränkt, ist ein Ärgernis. Noch stossender ist die sklavische Unterwürfigkeit der Schweiz.

0 0 0
09.03.2017
Als die Gemeinde Emmen vor zwölf Jahren den ersten Sozialdetektiv einstellte, ging ein Sturm der Entrüstung durch den Blätterwald. Ein paar Jahre später engagierten selbst tiefrote Städte wie Zürich und Bern die verfemten «Schnüffler». Die Sozialversicherungen zogen nach. Der öffentliche Druck war zu gross. Allein im Jahr 2015 deckten die Fahnder der IV 540 Fälle von Sozialbetrug auf und stoppten Zahlungen in der Höhe von 154 Millionen Franken. Im selben Jahr überführten die Sozialdetektive der Stadt Zürich 55 Betrüger, auch hier gehen die Einsparungen in die Millionen. Kaum zu beziffern ist die präventive Wirkung. Und nicht zuletzt hilft die Betrugsbekämpfung, das ramponie ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Sie haben schon einen Account? Hier anmelden
Die Weltwoche