Für mafiöse Zwecke ungeeignet
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Justiz

Für mafiöse Zwecke ungeeignet

Die Bundesanwaltschaft sieht im Motorradklub Hells Angels eine kriminelle Organisation. Ein Rechtsgutachten kommt nun zu einem völlig anderen Schluss.

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14.08.2008
Der Aufwand war gigantisch: 300 Polizisten stürmten am 28. März 2004 vor laufenden TV-Kameras das Klublokal der Hells Angels an der Zürcher Langstrasse, 17 Rocker wurden beim Grillieren überrascht und verhaftet. Während fast zweier Jahre hatte die Bundeskriminalpolizei zuvor unter Einsatz ihres Hightech-Arsenals - Richtmikrofone, versteckte Kameras, Wanzen, Handypeilung - die schweren Jungs rund um die Uhr überwacht. Dabei kam einiges zutage: versuchte Schutzgeld-Erpressung, der später abgeblasene Plan für einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Geldtransporter, Anstiftung zu schwerer Körperverletzung, Hanfanbau im grossen Stil. Die totale Durchleuchtung der Gang zeigte allerdings ...
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