Eine Schicksalstherapeutin sieht rosarot
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Justiz

Eine Schicksalstherapeutin sieht rosarot

Im Aargau sorgt die Begnadigung einer «Gattenmörderin» durch den Grossen Rat für eine Kontroverse. Recherchen der Weltwoche fördern erschreckende Sitten bei der Gerichtspsychiatrie zutage. Die Täterin zeigt weder Einsicht noch Reue, allein ihre Renitenz führte sie zum Ziel.

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21.03.2013
Liest man das vom bekannten Aargauer Gerichtspsychiater Josef Sachs gezeichnete Gutachten, hat man den Eindruck, dass Sibylle S. nicht die Täterin, sondern das Opfer ist. Seit ihrer Geburt wurde sie von ihrem Umfeld drangsaliert, diffamiert und malträtiert: Der Vater war ein sadistischer Alkoholiker, die Mutter eine Schlägerin, der Stiefvater ein Sex-Grüsel; permanent wurde Sibylle S. gemobbt von ihren Geschwistern, Gschpänli und Lehrmeistern, dann vergewaltigt und verprügelt von ihren Partnern, geschnitten und verleumdet von Angehörigen und Nachbarn. Einfach alle waren gegen sie, nichts als Elend weit und breit. Dummerweise lässt sich fast nichts davon überprüfen. Denn im Wesentli ...
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