Im April 2021 äusserte die damals beim Magazin (Tamedia/TX-Group) angestellte Journalistin Anuschka Roshani erstmals (indirekt) Sexismus-Vorwürfe gegen den damaligen Chefredaktor, um dessen Stelle sie sich selbst bewarb. Nach einer internen Untersuchung trennte sich Tamedia im Juni 2022 zuerst vom Chefredaktor, im September kündigte sie auch das Arbeitsverhältnis mit Roshani. Diese revanchierte sich im Februar 2023 mit einem Artikel im deutschen Magazin Der Spiegel, in dem sie den Fall aus ihrer Sicht publik machte und damit selbst zur cause célèbre hochstilisierte. Auf eine Strafanzeige verzichtete Roshani allerdings, es gilt die Unschuldsvermutung.
Das Bezirksgericht Zürich hat nun über Anuschka Roshanis Kündigung entschieden. Wie einer Medienmitteilung des Gerichtes zu entnehmen ist, wird der Arbeitgeber zwar von allen Vorwürfen entlastet. Demnach gab es «keinen Anlass für die Beklagte [Tamedia], ein systematisches (und bislang nicht bekanntes) Mobbing der Klägerin [Roshani] durch deren Vorgesetzten auch nur zu vermuten, geschweige denn Massnahmen zum Schutz der Klägerin vor ihm zu ergreifen».
Trotzdem hätte Tamedia aufgrund des offensichtlich zerrütteten Vertrauensverhältnisses Roshani nicht kündigen dürfen. Denn in Artikel 10 des sogenannten Gleichstellungsgesetzes steht es klar und deutlich geschrieben: Ein Diskriminierungsvorwurf schützt vor Kündigung. «Der Kündigungsschutz gilt für die Dauer eines innerbetrieblichen Beschwerdeverfahrens, eines Schlichtungs- oder eines Gerichtsverfahrens sowie sechs Monate darüber hinaus.»
Der Kündigungsschutz fällt zwar dahin, wenn einer Gekündigten missbräuchliche Motive nachgewiesen werden können. Doch das ist in der Praxis fast unmöglich und gemäss Bezirksgericht der Tamedia auch im aktuellen Fall nicht gelungen.
Man kann das Urteil auch als Warnung für Arbeitgeber interpretieren: Vorsicht bei der Anstellung von Frauen. Allein der Vorwurf einer vermeintlichen Diskriminierung schützt sie vor Kündigung und kann, unbesehen der Stichhaltigkeit des Vowurfes, zu jahrelangen Verfahren und einem beträchtlichen finanziellen und moralischen Schaden führen.
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