Es wurde mit harten Bandagen und Tiefschlägen gekämpft, doch das ist in US-Wahlkämpfen nichts Neues. Einzigartig war jedoch eine veritable Flut von Strafverfahren gegen Trump, welche die Agenda bestimmten. So rein zufällig just in der heissen Phase des Wahlkampfes.
Die Verfahren hatten auch inhaltlich eine Gemeinsamkeit: Sie stanken penetrant nach Politik. Ob man die Schweigegelder an die Erpresserin Stormy Daniels als verwerflich, die in Mar-a-Lago gelagerten Geheimdokumente als Staatseigentum, Trumps Verhalten beim Sturm aufs Kapitol als aufwieglerisch, die Aufblähung seines Vermögens als unredlich oder sein Verhalten nach der Wahlniederlage 2020 als staatsgefährdend einstuft, das sind keine juristischen Fragen. Sondern politische.
Nicht von Ungefähr gibt es in Demokratien die Immunität für Amtsträger. Weil uns die Geschichte gelehrt hat, dass die Gewaltentrennung nicht nur die Justiz vor politischen Übergriffen schützt, sondern auch die Politik vor juristischen Übergriffen. Eine Erfahrung, die viele vergessen haben.
Juristen mögen einwenden, man solle ihnen die Abgrenzung von Justiz und Politik getrost überlassen. Wenn Trump unschuldig sei, würde er am Ende freigesprochen. Man mag auf dieses Versprechen vertrauen oder auch nicht. Die Juristerei ist keine exakte Wissenschaft, gerade in politischen Fragen ist das Ermessen gross. Doch die eigentliche Perfidität solcher Politprozesse liegt im Verfahren an sich. Es bindet Aufmerksamkeit und Ressourcen, kann einen Kandidaten finanziell ruinieren. Und wenn dann mal ein rechtsgültiges Urteil vorliegt, ist der Mist längst geführt.
Für einmal haben sich die Politjuristen ins eigene Knie geschossen. Mit jeder Anklage und mit jeder Verurteilung stiegen Trumps Umfragewerte. Nicht weil die Amerikaner ein Volk von Kriminellen wären oder das Verbrechen tolerierten. Sondern weil sie das schmutzige Spiel durchschauten.
Nichts ist verheerender für den demokratischen Rechtsstaat als eine Justiz, die das Vertrauen und den Respekt der Rechtunterworfenen verloren hat. Sie ist die grosse Verliererin dieser Wahl. Eine Lektion, die sich Juristen und Politiker weltweit zu Herzen nehmen sollten.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.