Zurück nach Eritrea
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Zurück nach Eritrea

Das Urteil aus St. Gallen überrascht: Die Bundesverwaltungsrichter stützen die strengere Asylpraxis bei Eritreern. Gewonnen ist damit allerdings noch nicht viel.

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02.02.2017
Was die junge Eritreerin erzählt, reicht auch für die Richter nicht als Fluchtgrund. Ihre Eltern, gab sie den Befragern zu Protokoll, hätten sie gleich nach der Schule mit einem Burschen verheiratet, der Militärdienst leistete. Der Ehemann tauchte aber im Sudan unter; deshalb ­kamen Soldaten ins Dorf der Ehefrau, um sie zu befragen. Ihr Mann warnte sie schliesslich per Telefon, ihr drohe Haft. Deshalb flüchtete sie 2011 ebenfalls aus dem Land, und nachdem sie gleich nach der Grenze von Nomaden verschleppt und missbraucht worden war, kam sie 2014 über Italien in die Schweiz. Strafe muss nicht sein Ein typischer Fall, über den die Bundesverwaltungsrichter Muriel Beck Kadima (Grüne), � ...
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