Zur Hochzeit den Fehdehandschuh
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Zur Hochzeit den Fehdehandschuh

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26.09.2002
Für den Bezirksrichter war klar: Schuldig wegen fortgesetzten Nichtbezahlens von Alimenten. Er verurteilte den Angeklagten zu zwei Monaten Gefängnis bedingt. Dieser hätte Ehefrau und Tochter monatlich 1200 Franken überweisen müssen. Bezahlt hat er aber bloss 400, und die explizit an die Tochter. Zwar nicht die 650 Franken, die dem Kind zustünden, aber immerhin, findet er. Zu dem Termin der zweiten Instanz kommt der Angeklagte ohne Verteidiger. Er will freigesprochen werden, weil er der Ansicht ist, der Aufbau seines Geschäftes gehe den Unterhaltszahlungen vor, ausserdem ist ihm der Betrag zu hoch. Die Frau, als deren Opfer er sich fühlt und die die Alimente gerichtlich hat erhöhen l ...
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