Zahn der Zeit
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Justiz

Zahn der Zeit

26 Jahre nach der Ermordung der Schülerin Ruth Steinmann zeigt ein Gebissabdruck: Werner Ferrari kommt als Täter kaum in Frage. Der mutmassliche Schuldige hat sich 1983 erhängt.

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09.03.2006
Am 6. Juni 1995 wurde Werner Ferrari vom Bezirksgericht Baden wegen fünffachen Kindermordes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt – darunter auch der Mord an der 12-jährigen Ruth Steinmann, den er stets bestritten hatte. Nachdem in einem Buch eine Reihe von Unstimmigkeiten im «Fall Steinmann» aufgezeigt worden waren, musste die Aargauer Justiz den Fall neu aufrollen. Ein kriminalistisches Gutachten zeigt jetzt: zu Recht. Ferrari kommt nach dem neuen Gutachten im Fall Steinmann als Täter kaum noch in Betracht. Die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich (WD), die auf neueste kriminalistische Methoden baut, weist vielmehr auf den Tatverdächtigen E. ...
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