Willkür statt Recht
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Willkür statt Recht

Nutzlose Bussen, sinnlose Gefängnisstrafen, konzeptloses Vorgehen: Kenner des Flüchtlingswesens werfen dem Kanton St. Gallen vor, bei abgewiesenen Asylanten seine Verantwortung abzustreiten. Das führe zu unhaltbaren Zuständen und enormen Kosten.

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24.11.2016
Eigentlich sind die Regeln klar. Wer in der Schweiz ein Asylgesuch stellt, muss das Land wieder verlassen, wenn es abgelehnt wurde. Wer trotzdem nicht ausreist, wird ausgeschafft – notfalls mit Zwang. Zuständig für Ausschaffungen ist der Kanton, dem die Asylanten zugewiesen wurden. Die Realität aber ist eine andere – zum Beispiel im Kanton St. Gallen. Hier bleiben viele Asylanten trotz abschlägigem Bescheid in der Schweiz – zum Teil jahrelang. Derzeit sind es 180 Personen, die trotz abgelaufenem Aufenthaltsrecht weiterhin hier anwesend sind – 120 von ihnen ­sogar schon seit über einem Jahr. Sie leben nicht etwa in der Anonymität, sondern offi­ziell in Asylheimen oder bei Fr ...
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