Unsinn aus Lausanne
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Unsinn aus Lausanne

Das Bundesgericht sagt, die Herausgabe von UBS-Kundendaten 2009 sei rechtens gewesen. Ein monumentaler Fehlentscheid.

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21.07.2011
Im Taktikunterricht in der Offiziersschule lernte man, das Wichtigste bei einem Entschluss sei die Antwort auf die Frage: «De quoi s’agit-il?» Worum geht es eigentlich? Die Mehrzahl der Richter der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes hat die Taktikstunde offensichtlich geschwänzt. Die Richter wussten bei der Urteilsberatung und beim Entscheid am 15. Juli 2011 offensichtlich nicht, worum es beim Beschluss der Finma vom 18. Februar 2009 zur Herausgabe von 255 Kundendaten der UBS ans amerikanische Justiz­departement ging. In der Pressemitteilung schreibt das Bundesgericht, dass die Finma ­davon ausgehen durfte, «dass ohne Heraus­gabe dieser Daten das [amerikanisch ...
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