Tennis-Prinzessin im Palast von Doha
Anzeige
Weltwoche logo
Menu
 
 
Sieg für die Ewigkeit: Hingis und Tamim, 2001.
Bild: KEYSTONE

Tennis-Prinzessin im Palast von Doha

Vor über zwanzig Jahren besuchte ich mit Martina Hingis den heutigen Emir von Katar. Fast alles klappte nach Plan.

0 0 0
29.11.2022
Der heutige Emir von Katar hatte 2001 eine Vision. Er sah die Welt, wie sie nach Katar schaute. 2001 hiess die Vision Martina Hingis. 2022 lautet der Name der Vision Fussball-Weltmeisterschaft. Und die Vision ist keine Vision mehr. Aus der Fata Morgana ist Wirklichkeit entstanden. 2001 war Tamim bin Hamad Al Thani noch keine 21 Jahre alt. Er, an einer englischen Militärakademie erzogen, verbrachte Anfang Februar eine Woche Urlaub bei seiner Mutter, Sheika Mosa, einer von drei Frauen des Emirs, in einem von drei Palästen in Doha, Katar. Er erzählte ihr von Martina, der Tennis-Prinzessin, von der ganz England schwärmte, seit sie vor vier Jahren das Turnier von Wimbledon im unschuld ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Sie haben schon einen Account? Hier anmelden
Was ist Ihre Meinung?
Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.

Schreiben Sie einen Kommentar

Die Weltwoche

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.

Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Unzulässig sind Wortmeldungen, die

  • Nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommerzieller Natur sind
  • andere Forumsteilnehmer persönlich beleidigen
  • einzelne Personen oder Gruppen aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion herabsetzen
  • in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • verächtliche Abänderungen von Namen oder Umschreibungen von Personen enthalten
  • mehr als einen externen Link enthalten
  • einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.