Strassburgs seltsames Folter-Urteil
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Strassburgs seltsames Folter-Urteil

Weil sich ein Afrikaner von der Genfer Polizei unmenschlich behandelt fühlte, ist die Schweiz vom ­Strassburger Menschenrechtsgerichtshof erstmals wegen eines Verstosses gegen das Folterverbot verurteilt worden. Statt auf Beweise stützt sich das Urteil auf Vorurteile gegenüber der Polizei.

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03.10.2013
Auch Musterschüler kassieren irgendwann ­einen Rüffel. So auch die Schweiz: Am 24. September ist sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg erstmals wegen eines Verstosses gegen das ­Folterverbot verurteilt worden. Die Richter ­sahen es als erwiesen an, dass zwei Genfer ­Polizisten im Jahr 2005 einen Afrikaner brutal misshandelt hatten. Obwohl das Urteil ein Paukenschlag ist – seit ihrem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention 1974 hatte die Schweiz eine reine (Folter-)Weste –, ist es in der Presse kaum diskutiert worden. Nur die NZZ stellte fest, dass sich die «hiesigen Kritiker der EGMR-Rechtsprechung einmal mehr bestätigt sehen d� ...
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