Plädoyer für einen Irrläufer
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Plädoyer für einen Irrläufer

Ende November 1974 trat die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, kurz EMRK, für die Schweiz in Kraft. Die wichtige Institution hat sich seither Aufgaben angeeignet, die man ihr vor vierzig Jahren niemals übertragen wollte. Höchste Zeit für eine Rückbesinnung.

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27.11.2014
1950 in Rom unterzeichnet mit dem Ziel, in den westeuropäischen Staaten einen Mindeststandard an Menschenrechtsschutz zu garantieren, hat die Konvention die damals revolutionäre Möglichkeit geschaffen, Staaten wegen Verletzung von Menschenrechten vor einem euro­päischen Gericht einzuklagen, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dass die Schweiz erst rund zwanzig Jahre später die Konvention ratifizierte, ist vor allem auf heute kaum mehr vorstellbare Defizite in der zuvor bestehenden helvetischen Verfassungsordnung zurückzuführen: das die Frauen diskriminierende Männerstimmrecht – Einführung des Frauenstimmrechtes auf eidgenös- sischer Ebene erst 1971 – und ...
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