«Nicht vorrangig»
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Gesetzesrevision

«Nicht vorrangig»

Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz strafbar. Der Bund vertagt das Problem.

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19.08.2004
Bei allen bisher durchgeführten Freitodbegleitungen von psychisch Kranken kamen die Suizidhelfer mit dem Gesetz in Konflikt. Nachdem Dignitas einem Geschwisterpaar, das an Schizophrenie litt, den Freitod ermöglicht hatte, verbot das Aargauer Gesundheitsdepartement dem Dignitas-Vertrauensarzt, weiterhin tödliche Rezepte zu verschreiben. Eine Beschwerde des verantwortlichen Arztes beim Verwaltungsgericht ist zurzeit noch hängig. Auch der Zürcher Arzt und Psychiater Peter Baumann, ehemals Mitglied der Ethik-Kommission von Exit, ermöglichte mit seinem «Verein Suizidhilfe» eine Zeit lang psychisch Kranken den Suizid. Seit einer Strafuntersuchung verzichtet er jedoch darauf, Freitodhilfe z ...
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