Menschenrechte des Staatsfernsehens
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Menschenrechte des Staatsfernsehens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Einsatz einer versteckten Kamera ­gebilligt. Die ­Medienfreiheit wurde in Strassburg höher gewichtet als der Schutz der ­Privatsphäre. Das Urteil ­ignoriert einmal mehr die besonnene Einschätzung der Schweizer Gerichte.

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05.03.2015
Der Schutz der Privatsphäre wird immer mehr durchlöchert. Aufgabe der Justiz ist es, diese Tendenz in Schranken zu halten. Ein Musterbeispiel für diese Problematik ist die Frage, ob und inwieweit der Einsatz von versteckten ­Kameras im Rahmen von journalistischen ­Recherchen und später die Ausstrahlung der gemachten Aufnahmen und der vertraulichen Gespräche im Rahmen einer Fernsehsendung zulässig sind. Das Bundesgericht vertritt dazu im Einklang mit dem Zürcher Obergericht ­eine zurückhaltende Position. Sie ist getragen von einem Verständnis für die Privatsphäre und verdient Beifall. Und sie beruht auch auf der ­Erkenntnis, dass, wenn schon das Ausspionieren der Privatsphäre ...
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