Lügen, Sex und IV-Rente
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Lügen, Sex und IV-Rente

Missstände im Asylwesen häufen sich. Vorläufig aufgenommene Migranten mit einem Wegweisungsbefehl werden nicht ausgeschafft. Selbst wenn sie bei ihrer Einreise die Unwahrheit erzählt haben oder in der Schweiz mehrfach kriminell geworden sind.

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19.05.2011
Der Algerier Faruk heisst eigentlich Karim. Oder Rachid. Oder Hani, Ali, Abdul oder Hamed. Sieben verschiedene Alias-Namen hat er sich bereits gegeben, bei jeder Verhaftung ­einen neuen. Obwohl die Delikte – Diebstahl, Drogenhandel, Einbruch etc. – alle auf ihn zurückgeführt werden konnten, weilt er noch immer in der Schweiz, ist als Asylant «vorläufig aufgenommen» und bezieht Sozialhilfe. Betreut wird Faruk von Peter M., dem Leiter der Asylbehörde einer Zürcher Gemeinde. Bereits in der letzten Ausgabe der Weltwoche hatte er die Probleme im Vollzug und im Umgang mit den Asylanten benannt («Viagra für den Eritreer», Nr. 19/11). M. betreut seit mehreren Jahren um die hunde ...
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