Le­ser fra­gen, die Welt­wo­che ant­wor­tet.
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Darf man das

Le­ser fra­gen, die Welt­wo­che ant­wor­tet.

Darf man seinen nur teilweise von nachbarlichen Blicken geschützten Balkon als private FKK-Zone nutzen? Auch in einem stockkonservativen Wohnquartier? Till Schneider, Basel

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06.09.2007
Ob liberal oder stockkonservativ, bei der Vorstellung, sonntagmorgens beim Kauen des Konfitürebrotes Ihre Kronjuwelen im Blickfeld zu haben, wird bei mir nicht nur die Butter ranzig – selbst wenn sie als Brotjob bei den Chippendales tanzen. Sie können gerne auf Ihrem Balkon lauthals Gedichte rezitieren, in Klublautstärke Musik hören, es stört mich des Weiteren nicht, wenn Ihr Kind stundenlang wie eine Sirene flennt oder Ihr Hund bellt. Aber nein, Herr Schneider, sie dürfen nicht, ich will wirklich nicht wissen, wo bei meinem Nachbarn der Hammer hängt. Dominique Feusi Ihre Fragen zum modernen Leben mailen Sie uns bitte an [email protected]. Oder schreiben Sie an Redaktion Weltw ...
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