Kein Freipass für Suizidhilfe
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Kein Freipass für Suizidhilfe

Wie muss dem Sterbetourismus in die Schweiz begegnet werden? Ein Aufsichtsgesetz löst nicht nur das Problem nicht, sondern birgt weitere Gefahren.

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15.11.2007
Fest steht, Töten ist auch in der Schweiz verboten. Es ist strafbar gemäss Artikel 111 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches, denn der Schutz des menschlichen Lebens gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Darum haben Bundesrat und Parlament bisher wohlweislich alle Vorstösse für eine Legalisierung der direkten aktiven Sterbehilfe abgelehnt. Liberale Regelung Rund 20% aller Suizide werden heute in der Schweiz mit Hilfe einer Suizidhilfeorganisation begangen. In etwa 7% aller Fälle handelt es sich um Personen mit Wohnsitz im Ausland. Der Grund liegt in der besonderen Regelung der Suizidhilfe, die die Schweiz seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches im Jahr 1942 kennt: Suizi ...
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