Kein Fall für den Strafrichter
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Kein Fall für den Strafrichter

Im Februar wird das Stimmvolk darüber entscheiden, ob Homosexuelle speziellen Schutz vor Diskriminierung brauchen. Nüchtern betrachtet, lautet die Antwort: nein.

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21.11.2019
Es ist noch nicht lange her, da wehrten sich Homosexuelle dagegen, vom Staat als Exoten behandelt und Sonderregeln unterstellt zu werden. Man bekämpfte die berüchtigten Homo-Register der Sittenpolizei, die Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Liebe, das höhere Schutzalter im Sexualstrafrecht. Später ging es darum, schwulen und lesbischen Paaren die rechtliche Absicherung ihrer Partnerschaft zu ermöglichen. Und wohl bald werden Homosexuelle den Gipfel der gesellschaftlichen Konventionalität erklimmen und dank der «Ehe für alle» heiraten dürfen. Paradoxerweise sind es nun aber ausgerechnet Homosexuelle, die eine Sonderbehandlung für s ...
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