Kampf an der Schmerzgrenze
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Kampf an der Schmerzgrenze

Wer an Beschwerden leidet, deren körperliche Ursache sich nicht nachweisen lässt, bekommt keine ­Invalidenrente mehr. Diese Regel setzte das Bundesgericht mit mehreren Urteilen durch. Opferanwälte wehren sich: Sie klagen wegen angeblicher Verletzung der Menschenrechte in Strassburg.

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09.10.2014
«Der Schmerz geht niemals weg», sagt Ines Steiner, seit zehn Jahren schon. Im April 2004 fiel der Frau im Mu-Ki-Turnen der dreijährige Sohn von der Sprossenwand auf die Schulter, so dass ihr Kopf, wie sie später erzählte, «mit ­einem hörbaren Knacksen auf die linke Schulter gedrückt wurde». Mutter und Kind erlitten beim Zwischenfall keine Verletzung; in der Nacht aber wachte Ines Steiner mit «höllischen Kopfschmerzen» auf. Die Ärzte fanden in langwierigen Behandlungen keine Ursache für ihre Beschwerden, dennoch schrieb sie zwei Jahre später ein Gutachter arbeitsunfähig. Die IV-Stelle Bern sprach aber keine Rente, und sie bekam nach einem zähen Kampf im September 2011 recht ...
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