In die IV gezwungen
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In die IV gezwungen

Nach einer Verletzung fällt eine Büroangestellte am Arbeitsplatz aus. Sie unternimmt alles, um rasch in den Beruf zurückzukehren. Die Heilung schreitet voran und ist fast abgeschlossen. Trotzdem muss sie sich für eine Rente bei der Invalidenversicherung anmelden.

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01.12.2011
Im Herbst letzten Jahres verletzte sich Petra Gwerder (Name geändert) beim Hantieren mit schweren ­Ordnern an der Schulter. Jan Leuzinger, Chirurg und Schulterspezialist an der ­Etzelclinic in Pfäffikon SZ, diagnostizierte ­einen Sehnenriss. Eine Operation wurde nötig. Diese fand im Dezember 2010 statt. Nach der Operation wollte die arbeitsun­fähig geschriebene Gwerder so rasch als möglich zurück in den Berufsalltag. Seine Patientin sei «jederzeit voll motiviert» gewesen bei der Rehabilitation, bestätigt Jan Leuzinger. Vier Wochen nach der Operation kehrte die 55-Jährige mit einem 40-Prozent-Pensum an den ­Arbeitsplatz zurück. Sie steigerte das Pensum in den darauffolgenden M ...
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