Gute Nachrichten aus Strassburg
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Gute Nachrichten aus Strassburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich entschieden, dass Beziehungen zwischen Geschwistern strafbar sein dürfen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich andere Urteile des Gerichts anschaut.

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26.04.2012
Für einmal gibt es Gutes zu vermelden aus Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in der Straf­barkeit inzestuöser Beziehungen zwischen erwachsenen Geschwistern keine Verletzung der Menschenrechtskonvention und hat deshalb eine gegen Deutschland gerichtete Klage abgewiesen. Dieses – übrigens einstimmig gefällte – Urteil ist im Lichte der Extravaganzen, die sich der Strassburger Gerichtshof in den letzten Jahren geleistet hat, keine Selbstverständlichkeit. Beginnt ein Umdenken in den Köpfen der europäischen Richter? Haben sie etwa aus dem Kruzifix-Fall die nötigen Lehren gezogen? In jenem Fall hatte zunächst eine Kammer des EGMR Italien wegen de ...
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