Ganz legaler Raubzug
Anzeige
Weltwoche logo
Menu
 
 

Ganz legaler Raubzug

Das Corona-Hilfspaket des Bundes bietet den Firmen verlockende Kredite ohne strenge Prüfung. Die Banken profitieren von der Geldverteilung, ohne dass sie Risiken eingehen müssen. Verluste trägt die Allgemeinheit.

0 0 0
09.04.2020
Staunen und Begeisterung machten sich im Büro der gemeinnützigen Organisation breit, als der Bescheid zum Kreditantrag wegen Corona-Problemen kam: Am Vormittag hatte man den Antrag abgeschickt, nachmittags um etwa vier Uhr fand man 50 000 Franken aufs Bankkonto überwiesen. Das hatte der Geschäftsführer noch nie erlebt. Eine blitzschnelle Kreditvergabe an Unternehmen und Institutionen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen – das zählt neben der Kurzarbeitsentschädigung zu den wichtigsten Instrumenten des Bundes, um den hiesigen Unternehmen durch die Corona-Krise zu helfen. Bis zum Betrag von 500 000 Franken oder 10 Prozent des Um ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Sie haben schon einen Account? Hier anmelden
Was ist Ihre Meinung?
Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.

Schreiben Sie einen Kommentar

Die Weltwoche

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.

Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Unzulässig sind Wortmeldungen, die

  • Nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommerzieller Natur sind
  • andere Forumsteilnehmer persönlich beleidigen
  • einzelne Personen oder Gruppen aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion herabsetzen
  • in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • verächtliche Abänderungen von Namen oder Umschreibungen von Personen enthalten
  • mehr als einen externen Link enthalten
  • einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.