«Eine vereinzelte Ohrfeige gehört nicht dazu»
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Häusliche Gewalt

«Eine vereinzelte Ohrfeige gehört nicht dazu»

Wird das Denunziantentum gefördert? Warum wehren sich die Opfer nicht selbst? Mischt sich der Staat in die Tabuzonen ein? Fragen an den Strafrechtler Stefan Trechsel zum neuen Gesetz, das häusliche Gewalt in der Schweiz zum Offizialdelikt erhebt.

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25.09.2003
Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat einer Initiative zugestimmt, die häusliche Gewalt zu einem Offizialdelikt machen will. Das heisst, wenn ein Mann zum Beispiel seine Frau schlägt oder vergewaltigt, müssen die Behörden auf jeden Fall einschreiten und ein Verfahren einleiten. Selbst wenn das Opfer keine Anzeige erstattet. Zwar kann es das Verfahren stoppen, doch nur, wenn es um Körperverletzung oder Drohung geht; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung dagegen sind immer strafbar. Warum will das Parlament das Gesetz jetzt verschärfen, was hat sich verändert?Probleme innerhalb der Familie sind in den vergangenen Jahren immer stärker zu einem Thema in der Öffentlichke ...
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