Der kleine Unterschied
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Der kleine Unterschied

Krankenversicherungen müssen laut Gerichtsurteil Geschlechtsumwandlungen bezahlen. Selbst wenn sich eine Rentnerin zum Mann umoperieren lässt. Kosten von über 100 000 Franken sind die Regel. Von Peter Keller

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27.09.2012
Zimperlich ist Alfredo Müller * sicher nicht. Er arbeitet als plastischer Chirurg, übt das rustikale Handwerk aus, das die Menschen am ­Ende des Tages schöner machen soll. Trotzdem staunte er über den Patienten, der ihm vor ein paar Wochen durch einen Hausarzt zugewiesen wurde. Der Mann wollte sich Wulste im oberen Brustbereich entfernen lassen. Für Müller eigentlich Routinearbeit – wäre da nicht ein kleiner Unterschied gewesen: Sein Patient war bis vor kurzem eine Frau. Nun störten ihn nach der Geschlechtsumwandlung die eher weiblich anmutenden Pölsterchen. Den Wunsch nach einem Eingriff konnte Chirurg Müller absolut nachvollziehen. Für ihn sind Schönheitsoperationen nicht ...
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