Copain und Copine
Anzeige
Weltwoche logo
Menu
 
 

Bern-Bundeshaus

Copain und Copine

Kann Christine Beerli, die erste und bis jetzt einzige offizielle Bundesratskandidatin, überhaupt in die Landesregierung gewählt werden? Nein.

0 0 0
09.10.2003
«Gewählt ist: ...» Am 10. Dezember soll der Lebenstraum, der die Juristin und Schulleiterin Christine Beerli-Kopp (FDP) seit Jahren gefangen hält und der sie im Innersten antreibt, wahr werden. Die Ehrgeizige hat sich in die exakt richtige Position geschoben, um die Nachfolge Kaspar Villigers anzutreten, hat fast nichts falsch gemacht auf ihrem langen, langen Weg, hat die momentane Mehrheit des Wahlkörpers auf ihre Seite ziehen können. Eigentlich sollte gar nichts mehr schief gehen in den letzten neun Wochen vor der Krönung der Karriere. Nur: Christine Beerli-Kopp aus Biel darf gar nicht in den Schweizerischen Bundesrat gewählt werden. Warum? Nicht etwa, weil die im politischen Niema ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen, registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.
Sie haben schon einen Account? Hier anmelden
Was ist Ihre Meinung?
Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.

Schreiben Sie einen Kommentar

Die Weltwoche

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.

Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Unzulässig sind Wortmeldungen, die

  • Nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommerzieller Natur sind
  • andere Forumsteilnehmer persönlich beleidigen
  • einzelne Personen oder Gruppen aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion herabsetzen
  • in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • verächtliche Abänderungen von Namen oder Umschreibungen von Personen enthalten
  • mehr als einen externen Link enthalten
  • einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.