Die «Brasserie Federal» am Hauptbahnhof Zürich muss urplötzlich ihr Logo anpassen. Obwohl das Schweizer Wappen, welches mittig unter dem Schriftzug «Federal» platziert ist, seit 1997 die Eingangstüren ziert.
Grund: Das weisse Kreuz auf rotem Grund ist in dieser Form seit 2017 dem Bund vorbehalten und darf nur von offiziellen Stellen verwendet werden.
Das Parlament hat dies im Rahmen der Wappenschutzgesetz-Revision so definiert: Das «Schweizerkreuz in einem Dreiecksschild» dürfe nur von dem Gemeinwesen gebraucht werden, heisst es dort.
Deshalb muss das «Federal»-Logo eine Schweizer Flagge abbilden.
Eine Ausnahme hätte der Bund vorsehen können, sofern ein Unternehmen genügend «Swissness» anbietet oder es sich um ein Traditionsunternehmen handelt.
Als Beispiel: die Messer-Marke Victorinox, 1884 gegründet.
Da könne die Zürcher Gaststätte nicht mithalten, befand nun das Bundesverwaltungsgericht. Sie wirtschafte nämlich nicht seit mindestens zwei Generationen.
Die Kosten für die Logo-Anpassung auf Menü-Karten, Servietten, Glastrennwänden und so weiter belaufen sich nun auf rund 150.000 Franken.
Ein teurer Gspass für zu wenig «Swissness».
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.