Wegen eines erheblichen Anteils an ungültigen Unterschriften bei Volksinitiativen schrieben die Tamedia-Blätter einen staatserschütternden Skandal herbei. Was ist geschehen?
Offenbar stellte man auf den eingesammelten Unterschriftenbögen verschiedener Volksinitiativen einen überraschend hohen Anteil an ungültigen Unterschriften fest. Sie wurden vor Einreichung der Initiativen ausgeschieden.
Für die ganz grosse Aufregung besteht also kein Anlass. Die Überprüfung durch die Gemeinden hat funktioniert. Zudem: Nicht bei jeder ungültigen Unterschrift ist Betrug im Spiel. Oft unterschreiben die Bürger zweimal, weil sie sich begreiflicherweise nach achtzehn Monaten nicht mehr genau erinnern, ob sie den Bogen schon einmal unterzeichnet haben. Dann wird die zweite Unterschrift durch die Gemeinde ausgesondert.
Linke Politiker rufen nach dem Verbot bezahlter Unterschriften. Doch diese Linken reichen ebenfalls bezahlte Unterschriften ein. Erfahrungsgemäss beträgt der Aufwand bei Initiativen und Referenden fünf Franken pro Unterschrift. Gleichgültig, auf welche Weise man sammelt. Manche Nichtregierungsorganisationen und Hilfswerke, die Initiativen lancieren, leben von Steuergeldern. Und sie bezahlen die Unterschriften mit Steuergeldern. Dies im Gegensatz beispielsweise zu einer «Pro Schweiz», die sich für Unabhängigkeit und Neutralität einsetzt und die Kosten selber bezahlen muss. Und sie ist nicht wie diese staatsnahen NGOs steuerbefreit!
Auch die Gewerkschaften leben von Staatsgeld, nämlich den vielen Millionen, die sie für die Überprüfung von flankierenden Massnahmen erhalten. Damit bezahlen sie die Unterschriften.
Solches wäre am ehesten zu verbieten.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.