Trippelschritte in die Diktatur: Der Verfassungsschutz darf nur tätig werden, um Gefahren für die demokratische Grundordnung abzuwehren. Der Schutz vor Missbrauch hing an drei dünnen juristischen Fäden. Sie sind inzwischen alle gerissen
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Es bedarf nur noch williger Vollstrecker: Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang.
Bild: Andreas Pein/laif / Andreas Pein/laif

Trippelschritte in die Diktatur: Der Verfassungsschutz darf nur tätig werden, um Gefahren für die demokratische Grundordnung abzuwehren. Der Schutz vor Missbrauch hing an drei dünnen juristischen Fäden. Sie sind inzwischen alle gerissen

Der Verfassungsschutz darf nur tätig werden, um Gefahren für die demokratische Grundordnung abzuwehren. Der Schutz vor Missbrauch hing an drei dünnen juristischen Fäden. Sie sind inzwischen alle gerissen.

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03.10.2023
Der Übergang vom Rechtsstaat in den Überwachungsstaat lässt sich mit vermeintlich harmlosen Gesetzesänderungen bewerkstelligen. Es braucht nicht viel, um aus einer freiheitlichen Demokratie eine totalitäre Diktatur zu machen. Einige willige oder naive Beamte und Richter, Abgeordnete, die Gesetzentwürfe nicht verstehen können oder wollen, und eine schlafende Öffentlichkeit. Das war die Ansicht meines ersten Chefs, als ich vor über dreissig Jahren als Gesetzgebungsjurist anfing. Er war ein langgedienter und durch viele politische Stürme gegangener Ministerialrat, ein überzeugter Demokrat, dem es vor dem Opportunismus und der Unfähigkeit der Parlamentarier graute. Er meinte, es brau ...
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