Die 24-jährige Ina T. ging vor knapp einem Jahr zusammen mit ihrem Freund Alexander in die Freiburger Wohnung ihrer Eltern. Dort schlug sie mit einem Beil auf ihren Vater ein, der gerade aus dem Bett gestiegen war. Ihr Freund stiess dem alten Mann ein Messer in die Brust und durchtrennte die Hauptschlagader, was zum sofortigen Tod führte.
Während des Blutbads schrie Ina ohne Unterbruch: «Ich hasse dich!» Ein Mord aus Rache sei dies gewesen, sagte sie vor Gericht. Sie habe ihre Eltern gehasst. Sie sei als Kind und junges Mädchen immer wieder von ihrem Vater missbraucht worden.
Statt einzugreifen, habe ihre Mutter dabei billigend zugesehen. Ihre Eltern seien dafür verantwortlich, dass sie später eine Borderline-Störung entwickelt habe. Deshalb hätten sie sterben müssen – für das furchtbare Unrecht, das sie ihr zugefügt hätten. Das sei nur mehr als gerecht gewesen.
Das Gericht hat das alles durchaus ernst genommen und die Vorwürfe lange und gründlich geprüft, viele Zeugen und Gutachter konsultiert.
Das Ergebnis: Dem angeblichen Motiv glaubten die Richterinnen und Richter nicht. Ina T. habe sich vielmehr die vorgebrachten Missbrauchsepisoden so intensiv ausgedacht, dass diese zu einer «Scheinerinnerung» wurden. Die Einbildung liess sich irgendwann nicht mehr von den wirklichen Erinnerungen trennen.
Die Strafkammer unter dem Vorsitz einer Richterin verurteilte beide Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Das ist das eine; das andere ist, dass unsere Welt des zunehmenden Gender- und Verfolgungswahns solche Taten generiert und wohl vermehrt generieren wird, wenn der individuelle Wahn zu einem kollektiven zu werden droht.
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