Es wird verbreitet, die Schweiz könne der EU einseitig sagen: «Jetzt ist es zu viel mit der Zuwanderung, jetzt machen wir die Grenzen dicht.» Und die EU sei heute beweglich und stimme dem zu. Wie die letzten Tage zeigten, sagen die EU-Staaten – wie erwartet – nein. Dazu: Was heisst «zu viel Zuwanderung»? Es ist heute schon zu viel – und die Bürger finden das auch. Schon 2014 haben sie der Masseneinwanderungsinitiative zugestimmt. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig mit Kontingenten und einem Inländervorrang regelt. Man müsste es nur machen!
Gegenwärtig wird in Brüssel über ein neues institutionelles Abkommen verhandelt. Die EU will keine Einzelabkommen mehr, bei denen das Schweizervolk abstimmen kann. Sie will, dass die Schweiz einen Vertrag unterschreibt, wonach alle Gesetze, die den europäischen Binnenmarkt betreffen – das sind etwa 80 Prozent der Gesetze – von der Schweiz übernommen werden.
Nun ist die Schweiz aber weder Mitglied der EU noch des EU-Binnenmarkts. Und sie will es auch nicht werden. Das haben Bundesrat und Parlament ausdrücklich beschlossen. Leider hat die Schweiz seinerzeit die Personenfreizügigkeit übernommen. Dies unter dem Versprechen, dass pro Jahr netto nicht mehr als acht- bis zehntausend EU-Bürger kommen würden. Hierbei haben sich die Verantwortlichen um den Faktor zehn getäuscht.
Gleichgültig, was in Brüssel verhandelt wird: Eines haben die Schweizer Unterhändler schon preisgegeben, nämlich das Recht der Schweiz, die Zukunft selber zu bestimmen. Und wenn ein Streit zwischen der Schweiz und der EU besteht, dann soll letztlich der EU-Gerichtshof – also das Gericht der Gegenpartei – entscheiden. Einem solchen Kolonialvertrag darf und wird das Volk nicht zustimmen.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.