Berlin steht dieser Tage kopf. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner bestätigt die Beziehung zu Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch. Beide CDU. Über den Rechtsanwalt Christian Schertz bestätigt Wegner seinen Beziehungsstatus.
Dass ein Bürgermeister mit seiner wichtigsten Senatorin liiert ist, dürfte in der deutschen Politik einzigartig sein. Natürlich beinhaltet die Presse-Erklärung den beliebten Satz, dass die «Liebe reine Privatsache» sei und die Öffentlichkeit dies doch bitte respektieren solle. Ist sie das wirklich?
In der Presse-Erklärung steht auch, dass die beiden im Herbst 2023 entschieden hätten, eine Beziehung einzugehen. Und es sei natürlich selbstverständlich, dass in ihrer Amtsführung «Privates» von «Beruflichem» strikt getrennt werde.
Dieser Hinweis ist umso wichtiger, als der Regierende Bürgermeister Katharina Günther-Wünsch erst im April 2023 zu seiner Bildungssenatorin ernannt hat. Kaum wurde die Beziehung öffentlich, kursierten denn auch besonders aus der CDU zahlreiche Hinweise, wonach die beiden schon lange vorher eine Beziehung eingegangen seien, mindestens seit Sommer 2022.
Sollten sich diese Hinweise bestätigen, käme der Regierende Bürgermeister unter starken Druck. Mit der Formulierung, «sie hätten sich im Herbst 2023 entschieden, eine Beziehung einzugehen», haben sie behauptet, dass zuvor nichts Ernsthaftes zwischen ihnen war. Doch es war wohl anders.
«Berufliches solle von Privatem getrennt werden», so ihre Meinung. Man stelle sich vor: Die beiden sitzen gemeinsam im Kabinett und schauen sich tief in die Augen. Sie plädiert dafür, dass in ihrem Ressort nicht gespart werden müsse. Abends am Küchentisch reden die beiden dann kein Wort über die Kabinettssitzung.
Reisen die beiden am nächsten Morgen gemeinsam an die Kabinettssitzungen? Oder nimmt jeder seine Dienstlimousine? Das wäre umweltschädigend. Was denken Kabinettsmitglieder und Untergebene? Sie wissen nie genau, wen sie vor sich haben: die Bildungssenatorin oder die Partnerin des Regierenden Bürgermeisters.
Es gibt in der Berliner Landespolitik keine Vorschriften, die eine solche Beziehung untersagen. Deshalb ist dieser Amour fou juristisch nichts entgegenzusetzen. Mit Ausnahme des zivilrechtlichen Teils, der die zurückgelassene Ehefrau, den zurückgelassenen Ehemann sowie die sieben Kinder betrifft.
In der Privatwirtschaft wäre so etwas undenkbar. Einer von beiden müsste gehen. Freiwillig und sofort. Die beiden Politiker aber denken nicht daran. Jetzt wetzen ihre Gegner die Messer und lassen die Doktorarbeit von Katharina Günther-Wünsch auf Plagiate untersuchen. Wetten, dass etwas gefunden wird?
Peter Marti ist Inhaber der Kreativagentur Marti Communications in Zürich.
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