Kann die Schweiz Gelder von sanktionierten Russen beschlagnahmen und an die Ukraine schicken?
Nein, das geht absolut nicht: Die Schweiz muss auch in schwierigen Zeiten ein Rechtsstaat bleiben. Es geht nicht an, dass wir sämtliche Rechtsprinzipien über Bord werfen, um uns medialen Strömungen und irgendwelchen politischen Wünschen anzupassen.
Es geht nicht nur um die Neutralität der Schweiz, es geht auch um fundamentale Rechtsprinzipien. Und der Schutz des Eigentums gehört zu diesen fundamentalen Prinzipien. Er ist nicht nur in der schweizerischen Verfassung, sondern auch in der europäischen Menschenrechtskonvention und in den Verfassungen vieler Staaten (auch der USA) verankert.
Den von den Sanktionen erfassten russischen Personen wird keinerlei konkretes Delikt, keinerlei strafrechtliche Herkunft der Gelder vorgeworfen. Sie fallen einfach unter die Sanktionen, weil die USA und die EU sie als sanktionierte Personen aufführen.
Schon die Blockierung solcher Gelder – ohne den Hintergrund von Straftaten – entspricht nicht den schweizerischen rechtsstaatlichen Prinzipien und schon gar nicht der schweizerischen Neutralität.
Völlig verheerend wäre es nun, wenn wir diese blockierten Gelder auch noch beschlagnahmen würden, also den Berechtigten das Eigentum entziehen beziehungsweise stehlen würden. Es besteht nicht die geringste Berechtigung dazu.
Strafrechtlich liegt gegen die sanktionierten Personen nichts vor. Und auch strafrechtliche Verfahren bestehen nicht.
Mit einem solchen aus reinem politischem Opportunismus geborenen Schritt würden wir unsere fundamentalsten Prinzipien über Bord werfen und auch unseren Ruf in der Staatengemeinschaft als Rechtsstaat und sicheren Staat vernichten.
Ein Rechtsstaat muss sich gerade dann bewähren, wenn irgendwelche politischen Opportunisten danach rufen, den Rechtsstaat in den Abfall zu schmeissen.
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