An einem «Gender-Tag» sollten Schüler in Stäfa über «Geschlechter- und Gleichstellungsfragen» unterrichtet werden. SVP-Nationalrat Andreas Glarner witterte eine Gender-Aktion dahinter und machte dagegen in den sozialen Medien mobil. «Wer greift durch und entlässt die Schulleitung?», schrieb er unter anderem.

Danach wurde die Schulleitung offenbar von negativen Reaktionen überschwemmt. Und der Blick berichtete zwei Wochen lang über die Vorgänge – mit klarem Fokus auf Glarner.

«SVP-Glarner hetzt gegen Gender-Tag an Schule in Stäfa ZH», hiess es zum Auftakt. Später folgten ähnliche Formulierungen. Die Veranstaltung sei abgesagt worden, «weil Nationalrat Andreas Glarner seine Anhänger aufwiegelte», Drohungen und telefonischer Terror seien von ihm «angeheizt» worden.

Andreas Glarner gelangte danach an den Presserat, weil der Blick ihm keine Anhörung zur Sache eingeräumt habe. Dazu seien Journalisten aber gemäss Kodex bei schweren Vorwürfen verpflichtet.

Der Presserat musste sich nun in erster Linie mit der Frage befassen, ob die Vorwürfe schwerwiegender Natur waren, und kommt zum Schluss: Sie waren es.

Im Gesamtzusammenhang stehe der Ausdruck «hetzen» für ein «gravierendes Fehlverhalten». Zumal das Wort im Titel und zwei Mal prominent im Text vorkomme. Glarner hätte deshalb die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten müssen – unabhängig davon, ob der Vorwurf zutreffend sei oder nicht.

Nicht gutgeheissen wurde die Beschwerde des SVP-Nationalrats, wonach es sich um eine «Kampagne» gegen ihn gehandelt habe. Es sei «nicht zu beanstanden und auch nicht aussergewöhnlich», dass bei einem relevanten Sachverhalt mehrere Artikel zum selben Thema erschienen.

Der Blick-Anwalt hatte in seiner Stellungnahme geltend gemacht, der Presserat solle die Beschwerde abweisen, weil Glarners «notorische Klagefreude» bekannt sei und er bei einer Gutheissung die Sache vor Gericht ziehen könne. Der Presserat erklärte daraufhin, das habe keinen Einfluss auf die Beurteilung.

Die Angst der Zeitung scheint unnötig: Gegenüber der Weltwoche erklärte Andreas Glarner auf Anfrage, dass er zu diesem Thema keine weiteren Schritte plane.