Innenministerin Faeser ordnete am 13. April an, dass an besonderen Tagen vor Gebäuden des Bundes neben der Bundesflagge auch die Regenbogenflagge gehisst werden darf. Kurze Zeit darauf sah man diese Flagge auch an der Einfahrt des Verfassungsschutzes.
Der Flaggenerlass von Frau Faeser ist keine Marginalie, die man mit einem «Na und?» abtun könnte. Der Flaggenerlass trifft den demokratischen Rechtsstaat bis ins Mark. Der Staat ist nämlich für alle da. Alle Staatsbürger müssen vom Staat repräsentiert werden.
Deshalb muss alles staatliche Handeln unparteiisch und rechtsstaatlich sein. Der Staat wird zwar von Parteien regiert, er darf aber nicht parteiisch gegenüber den Bürgern sein.
Die Flagge des Staates ist die Bundesflagge, die zugleich auch den «Eigentümer» des Ganzen repräsentiert, nämlich die Staatsbürger.
Das Hissen von Fahnen oder Abzeichen von Parteien, Kirchen, Gewerkschaften oder privaten Bewegungen ist mit der Neutralitätspflicht des Staates unvereinbar, denn dadurch wird der berechtigte Eindruck vermittelt, dass der Staat die Interessen einer Partei oder Ideologie vertritt und dass er Menschen ausgrenzt, die ihr nicht angehören.
Die Regenbogenflagge ist keine politisch unschuldige Fahne, mit der man sich nur gegenüber einer unterdrückten Minderheit solidarisch zeigt. Das zu glauben, wäre naiv.
Sie ist inzwischen Symbol für die fanatische «Woke»-Ideologie, die darauf abzielt, die freiheitliche Demokratie in einen neuen, «woken» Sozialismus umzuwandeln, in dem die politisch Erleuchteten den noch nicht «woken» Bürgern vorschreiben, wie sie zu leben haben.
Und da es vermutlich viele renitente Bürger geben dürfte, die nicht «woke» sein wollen, möchten diese «Bolschewoken» dies notfalls mit Zwang durchsetzen.
Ein Staat, der die Flagge einer Ideologie an seinen Amtsgebäuden hisst, grenzt die Staatsbürger aus, die diese Ideologie ablehnen, und macht deutlich, dass er sich parteiisch im Sinne der Ideologie verhält.
Als ich von dem Faeser-Flaggenerlass hörte, musste ich an den Flaggenerlass des Reichspräsidenten vom 12. März 1933 denken.
Ich hoffe, Frau Faeser korrigiert bald ihren Fehler.
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