Cassis’ Vertreter in der Uno-Generalversammlung haben erneut einer Resolution zugestimmt, obwohl sie aus historischer Sicht radikal einseitig ist. Sie favorisiert den Islam gegenüber dem Christen- und Judentum, indem sie ausschliesslich das muslimische Narrativ, nicht aber die jüdischen und christlichen Traditionen berücksichtigt.
Vordergründig geht es zwar nur um einen Begriff. Die Uno-Entscheidung verwendet für den von Muslimen, Juden und Christen als heilig verehrten Ort ausschliesslich die arabische Bezeichnung Haram asch-Scharif. Damit wird ein Teil der jüdischen und christlichen Geschichte totgeschwiegen und begraben.
Richtig ist zwar, dass auf dem Haram asch-Scharif die Al-Aksa-Moschee steht, die drittheiligste Stätte des Islam. Ebenso richtig ist aber auch, dass am selben Ort die heiligste Stätte des Judentums ist, weil dort sowohl der erste als auch der zweite Tempel standen. Für christliche Gläubige ist dieser Hügel zudem die Stelle, wo die Strasse zum Tempelaufgang angelegt war, über die Jesus gegangen ist und die vor zwei Jahren ausgegraben wurde.
Die arabischen Staaten, die die Uno-Resolution eingebracht haben, wollten bewusst ihr Monopol auf den Ort festschreiben, den sie als Haram asch-Scharif bezeichnen. Sie haben sich durchgesetzt. Indem Cassis die ausschliesslich arabische Wortwahl für den heiligen Ort unterstützt, outet er sich als linguistischer Denkmalstürmer. Und wirft einen essenziellen Teil der Weltgeschichte weg.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.