Egal, was sich Bundespräsident Alain Berset leistet, nach jedem Fall schreiben die Mainstream-Medien, es sei nicht so schlimm, es reiche nicht für einen Rücktritt – auch jetzt wieder.
So kommentierte die Sonntagszeitung, es sei absurd, wegen der Corona-Leaks Bersets Kopf zu fordern.
«Das ist keine Staatsaffäre, das ist auch kein Rücktrittsgrund», fanden CH-Media-Zeitungen nach seinem Irrflug über französisches Sperrgebiet.
Nachdem bekannt geworden war, dass eine Ex-Geliebte Berset erpresst hatte und zur Beendigung dieser Geschichte eine Elitetruppe der Polizei in Gang gesetzt werden musste, hiess es, das sei Privatsache.
Zur Erinnerung: Bundesrätin Elisabeth Kopp (FDP) musste auf Druck ihrer Partei zurücktreten, weil sie mit ihrem Mann telefoniert hatte.
Bundesrat Samuel Schmid (SVP/BDP) brachte die Empörungswelle über die Affäre um den von ihm ernannten Armeechef Roland Nef, der seine Ex-Frau stalkte, ins Straucheln. Schliesslich trat Schmid aus gesundheitlichen Gründen zurück.
Bundesräte sollen hohen moralischen und ethischen Ansprüchen genügen? Die frühere SP-Präsidentin Christiane Brunner wurde genau deswegen nicht in die Landesregierung gewählt, weil sie diesen Ansprüchen nicht ganz gerecht wurde. Deshalb werden sie in der Regel auch vor ihrer Wahl durchleuchtet.
Was wird sich in Zukunft ein Bundesrat oder eine Bundesrätin alles an Verfehlungen leisten dürfen, bevor man diese als Rücktrittsgrund ansieht?
Berset hat hier Grenzen verschoben.
Er hat die politische Kultur beschädigt – indem er die moralischen Massstäbe, die gerade seine Partei gerne hochhält, verwässert hat.
Es ist im Interesse des Landes und der Institution Bundesrat, wenn er geht.
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