Ein gutes Geschäftsmodell, wie es die Internet-Zeitung Zentralplus suggeriert, ist Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht – jedenfalls nicht für Medien. Thomas Borer dürfte noch heute erröten, wenn er an seinen Fight mit dem Blick denkt, der ein aussergerichtliches Ende fand.
Das weiss auch Jolanda Spiess-Hegglin, die zwar lautstark die These vertritt, Medien würden sich auf Kosten ihrer Opfer bereichern, die aber selbst kein Problem damit hat, Strafanzeigen als Druckmittel zu verwenden, bis das Geld im Kasten klingelt.
Abzocker sind immer die anderen.
Was könnte der Blick an den fünf Artikeln verdient haben? Die genaue Bezifferung des Betrags ist Gegenstand der Verhandlung. Die Klägerin sprach einmal von «mehreren Hunderttausend Franken», ein anderes Mal von 350.000 Franken. Egal, um welchen Betrag es sich handelt, es geht um «Gewinnherausgabe».
Nun lernt jeder KV-Stift bereits im ersten Lehrjahr, dass zwischen Gewinn und Umsatz ein Unterschied existiert. Entsprächen die 350.000 Franken tatsächlich dem erwirtschafteten Gewinn, was der Begriff «Gewinnherausgabe» suggeriert, müsste der Umsatz (bei einer mutmasslichen Marge von 5%) 7 Millionen Franken betragen.
Zum Vergleich: 7 Millionen Franken entsprechen in etwa dem Umsatz, den Blick online in einem Vierteljahr erwirtschaftet. Wäre die Wertschöpfung für fünf Artikel im Journalismus auch nur im allerentferntesten so gross, dann stünde die ganze Branche glänzend da, und jede Diskussion um ein Medienförderungsgesetz wäre müssig. Die Gegenpartei hat realistischerweise einen Umsatz von 5000 Franken errechnet.
Ob der von Spiess-Hegglin erhobenen Forderung muss jeder Branchen-Kenner lauthals lachen.
Dem Schweizer Haftpflichtrecht liegt das Prinzip zugrunde, dass eine geschädigte Person nur ihren (finanziellen) Schaden ersetzt bekommt. Möglich ist allenfalls eine Abgeltung für «immateriellen Unbill».
Im Unterschied zum amerikanischen Recht gibt es bei uns keine Strafzahlungen, und die geschädigte Person soll am Ende wirtschaftlich nicht besser dastehen, als wenn das Schadensereignis gar nie eingetreten wäre.
Es gibt keinen Grund, warum das im Fall von Frau Spiess-Hegglin anders sein sollte.
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