«Da ich vom Bund keine sachdienlichen Antworten auf meine Fragen erhalte, werde ich selbst einen Besuch in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies machen müssen, in der Brian einsitzt», kündete Nils Melzer, Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrates für Folter, im November grossmäulig an.
Es geht um den notorischen Gewalttäter Brian Keller (aka Carlos). Wir erinnern uns: Weil der auch für Mitinsassen gefährliche 26-Jährige jeden regulären Vollzug sabotiert, baute ihm die Zürcher Justizdirektion eine Einzelzelle mit eigenem Spazierhof. Doch das millionenteure Sondersetting verstösst nach Melzers Meinung gegen das Folterverbot.
Nun hat der Bund in der föderalistischen Schweiz im Strafvollzug nichts verloren. Und erst recht nicht der Aussenminister, bei dem Melzer intervenierte. Wir leben in einem Rechtsstaat. Für den Vollzug im «Fall Carlos» ist die Zürcher Justizdirektion zuständig. Kontrolliert wird sie von der Justiz. Und diese hat sich am Gesetz zu orientieren, nicht an der Meinung des Herrn Melzer.
Doch die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) liess sich nicht zweimal bitten. Sie brannte richtiggehend darauf, dass sich Nils Melzer vor Ort selbst ein Bild machte. Völlig frei hätte er mit allen Involvierten – den Aufsehern, ihren Vorgesetzten, Brian Keller selber – reden können.
Doch so genau wollte es Nils Melzer gar nicht wissen. Mit einer fadenscheinigen Ausrede cancelte er den auf Montag geplanten Besuch. Weil Brian Keller ohnehin demnächst verlegt werde, so sagte er sinngemäss, sei das Ziel erfüllt: «Die nationalen Institutionen haben angefangen zu funktionieren.»
Ach wirklich? Nils Melzer impliziert mit seiner Aussage, dass die Institutionen ohne ihn nicht funktionierten – und dass Brian Keller tatsächlich gefoltert wurde. Irgendwie, gemäss Hörensagen.
Nils Melzer passt perfekt in den Mecano des Genfer UNO-Gremiums, wo Unrechtsstaaten wie China, Libyen, Saudi-Arabien, Russland oder Kuba der Welt erklären, wie Menschenrechte funktionieren.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.