Vor einem Monat hat das Bundesgericht nach fast zwei Jahren Prozessiererei entschieden: Die vorsorgliche Zensur des Buches der Journalistin Michèle Binswanger über den Zuger Sexskandal wird aufgehoben. Es darf publiziert werden.
Die Anwältin der über diese Affäre gestrauchelten Zuger Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verlangte vom Bundesgericht umgehend eine Revision seines eigenen Urteils. Weil die höchsten Richter einen Teil ihrer Eingabe übersehen hätten.
Und siehe da: Das Bundesgericht will diesen Vorwurf nun vertieft prüfen – und setzt das Publikationsverbot wieder in Kraft. Provisorisch, bis auf weiteres. Fortsetzung folgt.
Auf welcher Seite man immer stehen mag in dieser unendlichen Geschichte – mit diesem kafkaesken Verfahren um eine notabene vorläufige Verfügung führt sich die Justiz selber ad absurdum.
Der Zuger Sexskandal ist längst ein Schweizer Justizskandal.
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