Fast nie im Leben ist etwas nur schwarz oder nur weiss. Es sind denn auch die Schattierungen und Grautöne, die es erst interessant machen.
Frau Spiess-Hegglin bleibt sich treu. Selbst am Tag des Prozesses gegen den Blick auf Gewinnherausgabe schimpft sie auf Twitter gegen ausgewählte Medien.
Und natürlich erinnert sie die Welt daran, dass sie Opfer sei: Es gehe um «mutmassliche Schändung».
Dass sie auch Täterin sein könnte, weist sie hingegen entrüstet von sich. Nie habe sie M. H. öffentlich beschuldigt, und sie beschuldige ihn auch heute nicht. Sie gehe sogar davon aus, dass «auch er unwissend sedierende Substanzen eingenommen» habe und darum ebenfalls Opfer sei.
Wer könnte dann der Schänder sein?
Liegt die Betonung etwa auf «öffentlich»? War es reiner Zufall, dass einzig und allein M. H. von der Polizei einvernommen wurde und eine Nacht in der Zelle verbringen musste?
Hatten die Polizisten einfach ein gutes «Gschpüri», oder gab es doch einen entsprechenden Hinweis, der für alle Beteiligten schwerwiegende Folgen haben sollte?
Immerhin wurde ein unbescholtener Mann landesweit als möglicher Sexualstraftäter bekannt – mit entsprechender Auswirkung auf seine Familie.
Frau Spiess-Hegglin gab gegenüber dem Tages-Anzeiger zu Protokoll, M. H. hätte sie nach der Landammannfeier im Spital angerufen und bestätigt, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei – was der Betreffende allerdings bestreitet.
Nach der «allgemeinen Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge» ist keine zusätzlich ausdrückliche Beschuldigung nötig. Der durchschnittliche Leser hat ein klares Bild der Vorkommnisse im Kopf.
Daran ändert auch die Floskel «mutmasslich» nichts.
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