An ihr führt kein Weg vorbei. Wer in den höchsten beiden Ligen des Schweizer Fussballs spielen will, braucht den Segen der Lizenzkommission der Swiss Football League.
Dies spürt derzeit auch Super-League-Aufsteiger Yverdon. Weil sein Stadion Municipal nicht als A-tauglich eingestuft wird, müssen die Waadtländer zumindest beim Saisonstart nach Sitten ausweichen.
Der Mann, der das Gremium leitet, das im Schweizer Fussball über Sein oder Nichtsein entscheidet, ist ein Anwalt aus Bern und Richter am Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne. Er führt seine eigene Kanzlei und bietet diverse Dienstleistungen an – in den Bereichen Recht, Steuern, Finanzen sowie Verwaltungsrat. Normalerweise steht er auf der richtigen Seite des Gesetzes.
Nun ist es aber anders gekommen. Im juristischen Streit mit seinem früheren Geschäftspartner, dem ehemaligen Berner SVP-Grossrat und Stadtrat Stefan Hofer, wird der hohe Sportfunktionär wegen Urkundenfälschung und der Erschleichung einer falschen Beurkundung zu einer Geldstrafe von 11.000 Franken, einer Verbindungsbusse von 2000 Franken sowie zum Begleich von zwei Fünfteln der gesamten Verfahrenskosten von 2488 Franken verurteilt. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, liegt der Weltwoche vor.
Im Kern geht es darum, dass Hofer von seinem früheren Geschäftspartner aus den gemeinsamen Unternehmen, der Immobilienfirma Honag Generalunternehmung AG und der Beteiligungsfirma Honag Holding AG, gedrängt wurde. Zusammen mit dem Geschäftspartner von Hofer berief der Anwalt im Mai 2020 eine zeitgleiche Verwaltungsratssitzung für die beiden Firmen ein. Hofer aber schickten sie keine Einladung. In den Protokollen vermerkten sie ihn als «entschuldigt».
Dass Hofer an besagter Sitzung unerwünscht war, hatte seinen Grund. Mit den Entscheidungen, die gefällt wurden, wäre er wohl nicht einverstanden gewesen. Sein Geschäftspartner entzog ihm darauf (mit Unterstützung des Anwalts) die Zeichnungsberechtigungen mit sofortiger Wirkung. Dies liess Hofer nicht auf sich sitzen. Er zog den Präsidenten der Lizenzkommission vor Gericht. Und erhielt nun recht.
Im Schweizer Fussball muss man sich eine grundsätzliche Frage stellen: Ist das wichtigste juristische Gremium in der Schweizer Liga wirklich optimal besetzt?
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.
Dieses Abonnement ist vorübergehend nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es später erneut.