Vor der Abstimmung zum Covid-Gesetz sah es fast so aus, als hätte Vernunft Einzug gehalten. Das BAG empfahl die Booster-Impfung lediglich für die über 65-Jährigen.
Sechs Monate nach der Zweitimpfung, so die offizielle Sprachregelung, seien die Betagten nur noch zu 80 Prozent vor einem schweren Verlauf geschützt. Bei den Jüngeren halte die Schutzwirkung bei unvermindert 90 Prozent an.
Hat sich seither etwas verändert?
Die Zahlen des BAG sprechen für sich. 155 der 163 in der Kalenderwoche 49 mit oder an Covid-19 Verstorbenen waren über 60 Jahre alt und gesundheitlich vorbelastet. Lediglich 8 Verstorbene waren in der Altersgruppe 40 bis 60. Jüngere Opfer gab es nicht.
Alles wie gehabt. Seit bald zwei Jahren.
Bei den Hospitalisierten liegt der Altersmedian ein paar Jahre tiefer. Vereinzelt trifft es – keine Regel ohne Ausnahme – zwar auch jüngere Semester. Doch auch hier ist völlig klar: Wo die Spitäler punktuell an den Anschlag gerieten, lag es sicher nicht an den unter 50-Jährigen.
Und ja: Bei ungeimpften Risikopatienten liegt die statistische Wahrscheinlichkeit, in der Intensivstation oder im Sarg zu landen, mehr als neunmal höher.
Fazit: Die Corona-Wellen kommen und gehen, sie lassen sich nicht aufhalten, Impfung hin oder her; doch wer sich schützen will, kann sich mit der Impfung schützen.
Nach der Covid-Abstimmung gewannen die Paniktreiber wieder Oberhand. Und liessen die letzten Hemmungen fallen. Sogar vor den Kindern machen sie nicht halt. Obwohl Kinder bekanntlich weder gefährdet noch Gefährder sind.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.