Auf dieses Weihnachtsgeschenk der SP haben wir garantiert nicht gewartet. Die Genossen schlagen vor, mit der EU ein auf fünf Jahre befristetes Stabilisierungsabkommen zu vereinbaren.
Parallel dazu soll innenpolitisch ein Europagesetz formuliert werden, das die Leitlinien für die nächsten Schritte vorgibt. In diesem will man höhere Kohäsionszahlungen festschreiben – und dass die Lösung der institutionellen Fragen (zum Beispiel Streitschlichtungsinstanz) und der Zugang zum sektoriellen Binnenmarkt das Ziel bleiben.
2023 sollen dann Verhandlungen zu einem Wirtschafts- und Kooperationsabkommen starten.
Was ist daran so schwer zu verstehen, dass die Schweiz keine institutionelle Annäherung an die EU will – egal in welchem Kleid oder in welcher Terminologie sie daherkommt? Wie kann man zudem ignorieren, dass das Parlament vor wenigen Wochen einen Antrag von SP-Nationalrat Eric Nussbaumer über eine Verdoppelung der Kohäsionszahlungen an die EU abgelehnt hat?
Kann man noch mehr vor Brüssel in die Knie gehen als mit einem speziellen Europagesetz, in dem deren Forderungen für uns bindenden Charakter erhalten und wir uns selber Fesseln anlegen?
Darauf gibt es eigentlich nur eine Antwort: Nein, nein und nochmals nein, werte Genossen! Hört endlich auf, uns mit Scheinlösungen und einengenden Roadmaps immer näher an die EU rücken zu wollen.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.