Ziehen wir dafür einmal den UNO-Migrationspakt als Beispiel heran.
Wir haben dieses umstrittene soft law zwar vorläufig noch nicht unterzeichnet. Aber wir werden dies mit grosser Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit tun. Die entsprechende Botschaft liegt im Entwurf vor.
Unter Ziel 17 dieses UNO-Papieres kann man Folgendes nachlesen: Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration.
Gestaltung der Wahrnehmung von Migration?
Was damit gemeint ist, steht unter Absatz C, wo es um «freiwillige» Umsetzungsinstrumente geht.
Es wird empfohlen, allen Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern, die öffentliche Finanzierung oder materielle Unterstützung zu entziehen.
Mit dem Mediengesetz geben wir also der Regierung und der Verwaltung ein Mittel in die Hand, damit sie die Medien mit Subventionsentzug abstrafen können, wenn diese kritisch über Asylsuchende berichten.
Darauf gibt es nur eine mögliche Antwort: Nein zu dieser Art der Medienförderung.
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