Ein Student an der Universität Kassel berichtet, er sei schlechter benotet worden, weil er in einer Arbeit nicht «geschlechtergerecht» und «geschlechtersensibel» gegendert habe.
Die Universität antwortete auf seine Beschwerde hin, es gebe zwar «keine hochschulweit geltende, einheitliche Regelung zur Verwendung von geschlechtergerechter Sprache» – gleichwohl stehe es «Lehrenden grundsätzlich frei, die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als ein Kriterium bei der Bewertung von Prüfungsleistungen heranzuziehen».
Aha.
Professoren dürfen also frei bestimmen, was korrekte deutsche Sprache ist?
Brauchen wir, wie es aus einem Haus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heisst, «sprachintegrierende Elemente» gegen die Spaltung der Gesellschaft, weshalb sich auch ein widerborstiger Student einer widersinnigen und widersprüchlichen Regel unterwerfen muss – und eine Krankenschwester demnächst «Krankenschwesterin» heisst?
Nun, aus dem Grundgesetz lässt sich derlei nicht ableiten.
Kurz: Das, was die Universität Kassel ihren Professoren zugesteht, ist nichts anderes als – Ermächtigung.
Gottlob fehlt uns (noch?) das dazugehörige Gesetz.
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