Bundespräsident Ignazio Cassis (FDP) will die Schweiz in den Uno-Sicherheitsrat führen. Das widerspricht dem Versprechen, das sein Parteikollege, der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger, der Schweizer Öffentlichkeit und der Völkergemeinschaft gemacht hat.
Am 10. September 2002 sprach Villiger vor der Uno-Generalversammlung aus Anlass des Schweizer Beitritts zu den Vereinten Nationen. Er sagte gemäss dem Protokoll, welches der Weltwoche exklusiv vorliegt: «Die Schweiz wird sich nicht an friedenserzwingenden Massnahmen beteiligen.» Damit schloss er eine Mitgliedschaft der Schweiz im Sicherheitsrat aus.
«Friedenserzwingende Massnahmen» (peace enforcement operations) werden vom Sicherheitsrat beschlossen. Geregelt sind sie in Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Es kann sich dabei um militärische (Artikel 42–51), aber auch um Wirtschafts- und andere nichtmilitärische Sanktionen handeln (Artikel 41).
Villiger begründete das Abseitsstehen der Schweiz mit der Neutralität. Sie sei «seit Jahrhunderten» eine Maxime der schweizerischen Aussenpolitik. Um auch zu Hause genau verstanden zu werden, sprach er in diesem Teil seiner Rede auf Deutsch.
Weil es unsinnig ist, dem Sicherheitsrat beizutreten, wenn man dessen Massnahmen nicht mittragen will, schloss Villiger damit eine Kandidatur für dieses höchste Gremium der Vereinten Nationen aus. Das bestätigen Schweizer Diplomaten, die mit den damaligen Überlegungen der Schweizer Regierung vertraut sind.
Zwanzig Jahre später bricht der Bundesrat, allen voran Bundespräsident Cassis, mit der bewährten Neutralitätspolitik der Schweiz. Und das mitten im Ukraine-Krieg.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.